Schadensmeldung: Meldung beim Versicherungsunternehmen
Bei ersatzpflichtigen Schäden muss das betreffende Versicherungsunternehmen unverzüglich zu dem Schadenereignis informiert werden. Dieses erfolgt in der Regel in zwei Stufen: Rettungsobliegenheiten gehen den Aufklärungsobliegenheiten vor, das bedeutet, dass zuerst im Rahmen der Erstversorgung weitere Gefahr abzuwenden ist. Ist dieses durch unsere Techniker erfolgt, und hat sich hierbei gezeigt, dass es sich um einen ersatzpflichtigen Schaden handelt, werden unsere Techniker in der Regel bereits von Ihnen aus mit Ihrem Versicherer in Kontakt treten und den Schaden melden. Unsere Techniker ermitteln bereits direkt nach der Erstversorgung die erforderlichen Daten und können so kompetent Auskunft geben. Vertrauen Sie daher auf die Fachkompetenz unserer Fachkräfte, die dazu folgende Beurteilung vornehmen:
- Handelt es sich um einen ersatzpflichtigen Schaden
- Schadenursache und fachliche Begründung
- Welche Kosten sind in der Erstversorgung bereits entstanden
- Welche Schadenkosten sind insgesamt zu erwarten