Schadensaufnahme / Auftrag nach Rettungsmaßnahmen
Im Schadenfall konzentrieren sich unsere Techniker zuerst auf die Schadenminderung und das Abwenden von erkennbaren Risiken für die Gebäudesubstanz und die Nutzbarkeit. Nach der Umsetzung dieser vorrangigen Rettungsobliegenheiten, nehmen unsere Techniker mit Ihnen die bundesweit einheitliche Schadenaufnahme vor und erfassen hierbei auch einen möglichen Versicherungsschutz zum eingetretenen Risiko. Hierbei wird schnell transparent wird, ob es sich um einen ersatzpflichtigen Schaden handelt. Diese Schadenaufnahme bildet zudem auch den schriftlich fixierten Vertrag zur Ausführung der Leistungen, wobei auch der Zahlungsweg geregelt wird.