Kontrollmitteilung bei ersatzpflichtigen Schäden
Neben Schäden am Gebäude entstehen häufig auch Schäden am Inventar. Bei ersatzpflichtigen Schäden ist es daher ratsam auch die Hausrat- oder Inhaltsversicherung vom Schadenereignis unverzüglich in Kenntnis zu setzen, da häufig erst später Auswirkungen am Inventar zu erkennen sind. Bei der Schadenaufnahme werden Sie daher zu dieser Versicherung von unseren Mitarbeitern befragt. Sofern Sie bei der Schadenaufnahmen diese Versicherung mit angeben erfolgt bei Weitergabe der Dokumentation durch uns im Onlineportal zu Ihrem Gebäudeversicherer auch zugleich die Kontrollmeldung an Ihren Inhaltsversicherer, damit die Meldefristen für den Bedarfsfall gewahrt sind. Nutzen Sie daher diesen schnellen unkomplizierten Service.