Aktuelle gesetzliche Grundlagen
Im Versicherungsfall, bei einem ersatzpflichtigen Schadenereignis, gelten die Grundlagen des Versicherungsvertragsgesetzes. Dieses seit 1908 bestehende Bundesgesetz wurde mit Wirkung zum 01.01.2008 in vielen Details novelliert, wozu die Änderungen endgültig seit dem 01.01.2009 auch für alle Altverträge gelten. Für den Versicherungsnehmer sind im Schadenfalle insbesondere die Rettungsobliegenheiten zu beachten. Zur Frage des Verschuldens ist zudem die Quotelung eine Neuregelung. Zur Vorsorge gegen zukünftige Schadensereignisse sind nach VVG die vertraglichen und gesetzlichen Obliegenheiten zu beachten. Dieses betrifft insbesondere die Anzeigepflicht zu erkennbaren Gefahrenerhöhungen. Wir beraten Sie im Schadenfall kompetent und objektiv zur Beachtung Ihrer Pflichten, damit Sie ihren Versicherungsschutz erhalten können.